Ind.HV0626

Anlage zum Behandlungsvertrag

Wichtiger Hinweis zu meinem Honorar und der Erstattung durch Leistungsträger

In der folgenden Tabelle geben ich Ihnen Auskunft über meine Honorare. Bitte beachten Sie Folgendes:

Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben für die Vergütung einer Heilpraktikerbehandlung, z.B. in Form einer staatlichen Gebührenverordnung. Private Krankenversicherungen oder Beihilfeträger begrenzen ihre Erstattungen oftmals auf bestimmte Sätze. Hierbei orientieren sie sich insbesondere am „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“. Hierbei handelt es sich um eine Liste mit den statistischen Durchschnittswerten über die Honorarhöhe der dort aufgeführten naturheilkundlichen Heilpraktiker-Standardbehandlungen. Die dortigen Sätze stammen jedoch aus dem Jahr 1985 und wurden seitdem nicht angepasst. Aus diesem Grund kann ich meine Leistungen nicht nach diesen Sätzen abrechnen. Um Ihnen eine (teilweise) Erstattung meiner Honorare durch Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe zu erleichtern, habe ich in meiner Honorarliste unter der Rubrik „Leistungen“ die Begriffe und Leistungsziffern des Gebührenverzeichnisses übernommen und diesen meinen – abweichenden – Honorare zugeordnet. Ich habe zudem die Honorarspanne des Gebührenverzeichnisses angegeben. Dies dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Einfluss auf mein Honorar.

Ich biete ferner Behandlungen an, die nicht im Gebührenverzeichnis genannt werden. Mein Honorar für diese Leistungen ist ebenfalls in der Honorarliste ausgewiesen. Auf der Rechnung ordne ich diesen Leistungen eine ähnliche Leistung der im Gebührenverzeichnis enthaltenen Positionen zu und mache diese mit einem „A“ kenntlich. Einige Leistungsträger akzeptieren jedoch keine solche analoge Abrechnung, so dass diese Positionen dann möglicherweise nicht erstattet werden.

Ferner möchte ich Sie auf folgende Aspekte der Erstattung meinerLeistungen hinweisen:

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich jedoch im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Da dies eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, wird dem Patienten dringend empfohlen, sich vor Aufnahme der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.

Mitglieder privater Krankenkassen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig. Es werden nur solche Behandlungskosten erstattet, die gemäß § 1 Abs. 2 der AVB als medizinisch notwendig eingestuft werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dieser Punkt bei Heilpraktikerbehandlungen oftmals umstritten ist.

Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung bzw. dem Beihilfeträger stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Höhe der Erstattung durch Kostenträger wie privaten Versicherungen und der Beihilfe richtet sich nach Ihren tariflichen Bedingungen. Ich rate Ihnen dazu, sich über diese zu informieren, da Erstattungen entsprechend dem jeweiligen Tarif bzw. den Beihilfebedingungen beschränkt sein können. (z.B. auf die Mindest- oder Höchstsätze des Gebührenverzeichnisses oder ähnliche Regelwerke). Aus diesem Grund kann der Rechnungsbetrag den Erstattungsbetrag übersteigen. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind als Eigenanteil vom Patienten zu tragen.

Individuelle Honorarliste Heilpraxis Lauchringen, Katrin Vohrer; Stand Mai 2026

Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.

Ziffer meiner Leistung

Beschreibung meiner Leistung

Mein Honorar in €

Honorar-spanne gemäß Gebühren-verzeichnis in €

Höchstbetrag

der Beihilfe-erstattung für Beamte des Bundes in €

Allgemeine Leistungen

1

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung

30

12,30 –

20,50

12,50

2

Vollständiges Krankenexamen

100

15,40 -41,00

80,00

3

Kurze Information, auch telefonisch, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung als einzige Leistung

10

bis 4,50

3,00

4

Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von

mindestens 15 Min. Dauer, ggfs. einschl. einer Untersuchung

30

16,20 – 22,00

18,50

5

Beratung, auch telefonisch

25
a 15 Min.

8,20 – 20,50

9,00

11

Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen

11.1

Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten

5

3,60 – 15,50

5,00

11.2

Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten

30

10,30 – 20,50

15,00 / 16,00

11.3

Individuell angefertigter Diätplan bei Ernährungs- und

Stoffwechselerkrankungen

30

10,50 – 26,00

8,00

12

Chemisch-physikalische Untersuchungen

12.1

Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines

Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich

5

bis zu 3,10

3,00

12.8

Blutzuckerbestimmung

10

bis zu 8,00

2,00

14

Spezielle Untersuchungen

14.7

Elektrokardiogramm mit Standardableitung

HRV Messung

39

20,50 – 31,00

14,00

15

Photoaufnahmen

15.1

Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, Aufnahmen

5

5,50 – 15,50

16

Bioenergetische Verfahren

16.3

Bioelektrische Funktionsdiagnostik

BIA-Waage
15

15,50 – 41,00

17

Neurologische Untersuchungen

17.1

Neurologische Untersuchung

26

5,20 – 26,00

21,00

20

Atemtherapie, Massagen

20.1

Atemtherapeutische Behandlungsverfahren

31

13,00 – 31,00

8,00

20.2

Nervenpunktmassage

15,50

8,00 – 15,50

6,00

20.3

Bindegewebsmassage

30

8,00 – 20,50

6,00

20.4

Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)

10,50

5,50 – 10,50

4,00

20.5

Großmassage

25

10,50 – 18,00

6,00

20.6

Lymphdrainage

35

10,50 – 20,50

6,00 – 8,00

20.7

Behandlung mit physikalischen oder medicomechanischen Apparaten

30

10,50 – 26,00

6,00

20.8

Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut

5,50

5,50 – 8,00

4,00

21

Akupunktur

21.1

Akupunktur

50

10,30 – 26,00

23,00

25

Injektionen, Infusionen

25.1

Injektion, subkutan

10

bis zu 3,10

5,00

25.4

Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung) pro Sitzung

20

7,20 – 13,00

7,00

27

Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren

27.3

Setzen von Schröpfköpfen, unblutig

25

5,20 – 8,00

5,00

27.5

Schröpfkopfmassage einschl. Gleitmittel

30 a 15 Minuten

5,20 – 10,50

5,00

32

Versorgung einer frischen Wunde

32.1

Bei einer kleinen Wunde

5

5,20 – 10,50

8,00

33

Verbände (außer zur Wundbehandlung)

33.2

Elastische Stütz- und Pflasterverbände

Tapen
10

5,20 – 15,50

7,00

34

Wirbelsäulenbehandlung

34.1

Chiropraktische Behandlung der Wirbelsäule

25

10,50 -18,00

4,00

39

Elektro-physikalische Heilmethoden

39.1

Einfache oder örtliche Lichtbestrahlung

Monoluxpen

12

39.10

Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten

BEMER-Matte

12

10,50 – 20,50

4,00

Honorarverzeichnis über weitere Leistungen.

Die folgenden Therapieverfahren haben keine Entsprechung im Gebührenverzeichnis. Falls möglich, wird eine analoge Ziffer in der Rechnung ausgewiesen. Die analoge Abrechnung hat keinen Einfluss auf die Höhe unseres Honorars. Dieses bemisst sich nach der Angabe in der Spalte „Mein Honorar“

Beschreibung der Leistung

Mein Honorar in €

In der Rechnung ausgewiesene Analogziffer des Gebühren-verzeichnisses

Befundauswertung
mit geringem Aufwand

25

11.3A1

Befundauswertung mit höherem Aufwand

40

11.3 A2

HRV Messung

39+31

14.7A + 20.1

Kinesiologische Balance

75

R.E.S.E.T. Kieferentspannung

75

Handtuchpauschale

1,50

Ausfallgebühr

80